Glattere Haut mit Retinol
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Symbolbild

Wer möchte sich nicht gern ewig jung fühlen? Und natürlich wünschen wir uns auch ein möglichst frisches, glattes Hautbild. Mit Retinol können Sie viel dafür tun.

Produkte mit Retinol – einem Wirkstoff aus der Familie der A-Vitamine – versprechen sichtbare Verbesserungen bei Hautalterung, Pigmentflecken und Unreinheiten. Was wissenschaftlich erwiesen ist, für wen Vorsicht geboten ist und wie Sie Retinol richtig anwenden – das erfahren Sie hier.

Hautalterung: Wann sie beginnt und was sie beeinflusst

Schon ab etwa Mitte 20 beginnt die Haut, allmählich weniger Kollagen und Hyaluronsäure zu bilden. Sichtbare Fältchen, eine nachlassende Spannkraft oder Pigmentveränderungen zeigen sich meist ab dem 30. bis 40. Lebensjahr. Diese Veränderungen sind teils genetisch bedingt, werden aber durch äußere Einflüsse – wie UV-Strahlung, Rauchen, Stress oder Schlafmangel – deutlich beschleunigt.

Ein gesunder Lebensstil mit ausreichendem Sonnenschutz, ausgewogener Ernährung und gezielter Pflege kann helfen, die sichtbaren Zeichen der Hautalterung zu verlangsamen.

Was ist Retinol und wie wirkt es?

Retinol ist eine fettlösliche Form von Vitamin A und wird in der Haut schrittweise zu Retinsäure (Tretinoin) umgewandelt – dem eigentlich aktiven Wirkstoff. Retinsäure ist in Deutschland rezeptpflichtig und kommt auch zur Behandlung von Akne oder Lichtschäden (z. B. bei aktinischer Keratose) zum Einsatz. Die körpereigene Umwandlung von Retinol zu Retinsäure macht es zu einem effektiven, aber sanfteren Wirkstoff in kosmetischer Pflege.

Retinol fördert:

  • die Zellneubildung in der obersten Hautschicht (Epidermis),
  • die Kollagenbildung in der Tiefe der Haut (Dermis),
  • die Regeneration sonnengeschädigter Haut,
  • den Abbau von Hyperpigmentierungen,
  • und es wirkt als Antioxidans gegen freie Radikale.

Studien zeigen, dass Retinol bei regelmäßiger Anwendung über Wochen bis Monate das Hautbild verfeinern, Pigmentflecken verblassen lassen und die Faltentiefe reduzieren kann. Auch bei unreiner Haut kann sich das Hautbild durch Retinol deutlich verbessern.

Übliche Konzentrationen

Retinol wird in Kosmetika in unterschiedlichen Konzentrationen eingesetzt: Einsteigerprodukte enthalten meist 0,1 % oder weniger. Bewährte Pflegekonzentrationen für geübte Anwender liegen bei etwa 0,3 bis 0,5 %. Konzentrationen bis zu 1 % Retinol sind im kosmetischen Bereich noch üblich, sollten aber mit Bedacht eingesetzt werden. Neben Retinol selbst gibt es milder wirkende Retinoide, etwa Retinylpalmitat oder Retinaldehyd, die sich besonders für empfindliche Haut eignen.

Retinol richtig verwenden

Damit Retinol seine Wirkung entfalten kann und die Haut nicht überreizt wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Weniger ist mehr: Beginnen Sie mit einer geringen Konzentration und tragen Sie das Produkt sparsam auf.
  • Eingewöhnung nötig: Verwenden Sie Retinol zunächst nur 1–2 Mal pro Woche und steigern Sie langsam die Häufigkeit.
  • Immer auf gereinigte Haut auftragen: Milde Reinigungsgels oder -milchen und ein reizfreies Gesichtswasser helfen, den pH-Wert auszugleichen und bereiten die Haut auf Wirkstoffe wie Retinol optimal vor.
  • Abends anwenden: Retinol ist lichtempfindlich und verliert bei Tageslicht an Wirksamkeit. Ideal ist die Anwendung im Rahmen der abendlichen Hautpflege.
  • Empfindliche Hautpartien aussparen: Die Augen- und Lippenpartie reagiert besonders empfindlich. Nutzen Sie dort nur speziell formulierte Produkte.
  • Nicht mit anderen Reizstoffen kombinieren: Kombinieren Sie Retinol nicht gleichzeitig mit AHA/BHA-Peelings oder hochkonzentrierten Fruchtsäuren.
  • Immer mit Lichtschutz: Verwenden Sie am nächsten Morgen eine Tagespflege mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 – auch im Winter.
  • Sommerpause möglich: In den sonnenreichen Monaten empfiehlt sich entweder eine Anwendung ausschließlich nachts oder eine Pause.

Wann Retinol nicht anwenden?

Auch wenn kosmetisches Retinol in üblichen Konzentrationen nicht systematisch als gefährlich gilt, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), in der Schwangerschaft vorsichtshalber auf Retinol-Produkte zu verzichten – besonders bei geplanter Schwangerschaft oder im ersten Trimester. Ein übermäßiger Vitamin-A-Spiegel kann in der Schwangerschaft das Risiko für Fehlbildungen erhöhen. Hochdosierte Retinoide zur innerlichen Anwendung (z. B. Isotretinoin) sind in der Schwangerschaft streng kontraindiziert.

Menschen mit sehr empfindlicher Haut, Rosazea (Couperose), Neurodermitis oder Ekzemen sollten Retinol nur nach Rücksprache mit Fachpersonal einsetzen. Bei gereizter oder verletzter Haut ist eine Anwendung nicht empfehlenswert.
In Ihrer Apotheke Nova Eventis beraten wir Sie gerne individuell zu geeigneten Pflegeprodukten – auch mit alternativen Wirkstoffen, falls Retinol für Ihre Haut nicht verträglich ist.

Kann Retinol überdosiert werden?

Die systemische Aufnahme über die Haut ist bei normal dosierter Kosmetik gering. Dennoch gilt: Vitamin A ist fettlöslich und kann sich bei übermäßiger Zufuhr im Körper anreichern. Symptome einer Überdosierung (Hypervitaminose A) sind z. B. Kopfschmerzen, Übelkeit, Leberfunktionsstörungen – allerdings primär bei hoher oraler Einnahme. Achten Sie dennoch auf eine maßvolle Anwendung und verwenden Sie keine hochkonzentrierten Retinolprodukte in Kombination mit Nahrungsergänzungsmitteln, die Vitamin A enthalten.

Retinol-Produkte richtig lagern

Retinol ist empfindlich gegenüber Licht, Sauerstoff und Hitze. Achten Sie darauf, dunkle Verpackungen (z. B. Airless-Pumpspender) oder Tuben statt Tiegeln zu verwenden. Wichtig ist auch das schnelle Verschließen nach Gebrauch sowie die Lagerung bei Zimmertemperatur, möglichst nicht im direkten Sonnenlicht.

Hagen Domke,

Ihr Apotheker
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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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