Was können CPD-Produkte
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Symbolbild

Seit einiger Zeit taucht CBD immer häufiger als Bestandteil vieler Lifestyle-Produkte auf. Die Hersteller versprechen eine gesundheitsfördernde Wirkung. Doch stimmt das wirklich?

Während die Legalisierung von Cannabis noch heiß diskutiert wird, ist ein anderer Inhaltsstoff der Hanfpflanze bereits auf Erfolgskurs. Ob in Tees, Kaugummis, Getränken, Gebäck, Kosmetika oder als Öl – CBD ist sowohl im Supermarkt wie auch in der Apotheke zu finden. Doch viele Menschen stehen CBD immer noch skeptisch gegenüber.

Was ist CBD?

Die Abkürzung CBD steht für Cannabidiol. Das ist einer der Inhaltstoffe der Hanfpflanze. Verwendet wird (in der Apotheke) ein Extrakt aus den getrockneten Blüten einer EU – zertifizierten Hanfpflanze. Im Gegensatz zum Tetrahydrocannabinol (THC) hat es laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine berauschende Wirkung und macht nicht abhängig. Das liegt daran, dass sich das THC an die Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoid-Systems bindet, CBD macht dies nur teilweise. Das Endocannabinoid-System ist ein Teil des Nervensystems und trägt auch die Bezeichnung Cannabinoid-System. Es ist für viele Prozesse im Körper verantwortlich, reguliert unter anderem den Appetit, das Gedächtnis und die Stimmung, aber auch das Immunsystem, das Schmerzempfinden oder den Schlaf-Wach-Rhythmus.

Die Stoffe, die in Cannabidiol aus der Hanfpflanze enthalten sind, ähneln so sehr den körpereigenen Botenstoffen, dass sie deren Funktionen beeinflussen können. Beim THC ist diese Beeinflussung so groß, dass eine betäubende und rauschhafte Wirkung eintritt. THC-haltiges Cannabis gilt deshalb als psychoaktiv und fällt daher in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz, der Handel und der Konsum sind (noch) verboten. Ausnahmen bilden hier seit 2017 streng begrenzte medizinische Zwecke. Verordnet werden können Cannabisblüten, Rezepturen oder zugelassene Fertigarzneimittel bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie z.B. chronische Schmerzen, Spastik, Multipler Sklerose oder extreme Übelkeit.

Gut zu wissen

CBD fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, weil es nicht psychoaktiv wirkt, und nicht süchtig macht. Es ist deswegen in bestimmter Konzentration frei verkäuflich. In Deutschland darf das auch in CBD-Produkten enthaltene THC einen Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten.

Wie wirkt CBD?

Glaubt man den Werbeversprechen der Hersteller von Produkten, die CBD enthalten und den Influencern, die dafür werben, ist CBD ein wahres Wundermittel. Die Versprechen reichen von der Linderung von Depressionen bis hin zum Heilmittel gegen Krebs. Doch nur wenige Effekte sind bisher wissenschaftlich bewiesen, die Studienlage zu CBD ist (noch) sehr dünn. Viele Beobachtungen stammen aus Tierversuchen und es ist fraglich, ob sie so überhaupt auf den Menschen übertragbar sind. Die wenigen unabhängigen Studien, aber auch die Erfahrungen vieler Konsumenten lassen jedoch in einigen Anwendungsfällen auf eine positive Wirkung von CBD schließen. Man geht unter anderem von einer, angstlösenden, schmerzlindernden, antientzündlichen und schlaffördernden Wirkung aus. Angewandt wird es unter anderem bei

Bei einigen schwerwiegenden Krankheiten vermutet man, dass CBD unterstützend zu herkömmlicher Medikation wirken kann, fundierte wissenschaftliche Studien stehen hierbei noch aus:

  • Epilepsie
  • Depressionen und Angststörungen
  • Chronischen Schmerzen

Wer unter einer chronischen Krankheit leidet oder regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte vor der Einnahme von CBD auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt oder dem Apotheker sprechen.

Risiken und Nebenwirkungen von CBD

Auch zu unerwünschten Nebenwirkungen von CBD gibt es noch keine aussagekräftigen Langzeitstudien. Viele Wissenschaftler gehen jedoch davon aus, dass es bei einer CBD-Einnahme in den empfohlenen Dosierungen zu keinen anhaltenden Nachwirkungen kommt. Einige Nebenwirkungen sind jedoch bekannt, da relativ viele Konsumenten sie in Zusammenhang mit der Einnahme von CBD beobachtet haben. In der Regel klangen diese wieder ab, sobald die Dosis reduziert beziehungsweise das CBD-Produkt nicht mehr eingenommen wurde.

Viele Menschen nehmen CBD gegen ihre Ein- und Durchschlafprobleme. Es kann also müde machen. Wenn das nicht gewünscht ist, kann die Einnahme kurz vor dem Schlafengehen erfolgen oder man wählt eine niedrigere Dosierung.
Seltener kann CBD auch eine stimulierende Wirkung haben und es kann zu Schlaflosigkeit, Unruhe und Nervosität kommen.
CBD kann kurz nach Einnahme den Blutdruck senken. Dadurch kann kurzzeitig Schwindel und Benommenheit auftreten, ebenso durch die schlaffördernde Wirkung.  
Bei übergewichtigen Menschen ist diese Nebenwirkung häufig willkommen. Bei untergewichtigen oder kranken Menschen muss jedoch genau beobachtet werden, ob diese Nebenwirkung einen zu starken Gewichtsverlust verursacht.
CBD-Öl kann vorübergehend zu Mundtrockenheit führen. Wer diesen Effekt bei sich beobachtet, kann auf CBD-Kapseln umsteigen, bei denen das Problem nicht auftritt.
Es gibt eine Allergie gegen Cannabis, bei der man auch auf CBD-Produkte reagiert. Dann kann es zu Hautauschlägen, Atemnot, Bauchschmerzen und Durchfall kommen. Besonders betroffen sind Menschen, die auch gegen Katzenhaare, Schimmel, Pollen und Hausstaubmilben allergisch sind.

Wer sollte kein CBD einnehmen?

Bestimmten Menschen sollten zeitweise oder gänzlich auf die Einnahme von CBD verzichte:

Die Studienlage ist eindeutig noch zu schwach, um die genaue Wirkung von CBD auf Ungeborene oder gestillte Kinder einzuschätzen. In der Vergangenheit stand CBD im Verdacht, Wehen auszulösen und sich auf das Wachstum des Kindes auszuwirken.
In Tierversuchen konnten Forscher eine schädliche Wirkung von sehr hohen Dosen CBD auf die Leber beobachten. Ob sich das auf den Menschen übertragen lässt, ist fraglich. Trotzdem sollten Menschen mit Leberschäden auf CBD verzichten.
CBD kann den Blutdruck senken und sollte daher nicht eingenommen werden, wenn Probleme im Herz-Kreislauf-System bestehen.
CBD kann den Augeninnendruck erhöhen, wie eine Testreihe an Mäusen zeigte. Vorsichtshalber sollten daher Menschen mit bereits erhöhtem Augeninnendruck von der CBD-Einnahme absehen.

Welche CBD-Produkte gibt es in der Apotheke?

CBD ist in Deutschland frei verkäuflich, solange der THC-Anteil unter 0,2 Prozent liegt. Viele Apotheken haben daher CBD-Produkte in ihr Sortiment aufgenommen.

  • CBD-Öl (dabei handelt es sich um CBD-Extrakt, der in einem Öl aufgelöst wurde, zum Beispiel in Sonnenblumenöl)
  • CBD-Kapseln
  • CBD-Tropfen
  • CBD-Spray
  • Lebensmittel, die CBD enthalten (Kaugummis, Bonbons, Hanftee)
  • Kosmetik mit CBD (Hautpflege)

Die gängigste CBD-Formulierung in der Apotheke ist ein CBD-Öl in den Konzentrationen von 5 – 25%, das eingenommen wird. Anfangen sollte man in einer niederen Konzentration und einer sehr niederen Dosierung, die nach ein paar Tagen sukzessive erhöht werden kann und über 6 – 12 Wochen eingenommen werden sollte. Im Anschluss daran mindestens eine Woche Pause einlegen.

Risiko bei unbekannten Herstellern

Nebenwirkungen nach der Einnahme von CBD werden oft durch eine hohe Chemikalien-Belastung durch den Anbau in den Produkten ausgelöst. Ebenfalls kann es vorkommen, dass die Menge des CBDs und/oder des THCs in Wahrheit höher ist, als auf der Verpackung angegeben oder andere Inhaltsstoffe dazu gemischt wurden. Das Risiko erhöht sich, wenn man Produkte von unbekannten Herstellern im Internet bestellt. Lassen Sie sich vor dem Kauf daher lieber in Ihrer Apotheke beraten. Wir informieren Sie gerne!

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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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