Vegane Medikamente - nicht immer gibt es Alternativen
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Symbolbild

Tierfreie Wirkstoffe, versteckte Hilfsstoffe und Tierversuche: Was Sie über veganen Arzneimittel wissen sollten.

Wer vegan lebt, achtet meist nicht nur beim Essen auf tierische Bestandteile. Auch bei Kosmetik, Kleidung – und zunehmend bei Arzneimitteln – stellt sich die Frage: Ist das Produkt wirklich vegan? Bei Medikamenten ist die Antwort allerdings deutlich komplizierter als bei Lebensmitteln. Denn tierischen Ursprungs können nicht nur Wirkstoffe sein. Auch Kapselhüllen, Überzüge, Hilfsstoffe oder Materialien aus dem Herstellungsprozess kommen infrage. Gleichzeitig dürfen medizinisch notwendige Therapien nicht einfach wegen eines einzelnen Hilfsstoffs abgebrochen werden.

Gut beraten

Wir erklären, wo tierische Bestandteile stecken können, was „vegan“ bei Arzneimitteln überhaupt bedeutet und wie Ihre Apotheke bei der Suche nach geeigneten Alternativen helfen kann.

Was bedeutet „vegan“ bei einem Medikament überhaupt?

Schon an dieser Frage zeigt sich das Grundproblem: Eine eigene, gesetzlich verbindliche Arzneimittelkategorie „vegan“ gibt es nicht. Anders als beispielsweise Wirkstoffstärke, Darreichungsform oder Zusammensetzung ist „vegan“ keine standardisierte pharmazeutische Produkteigenschaft. Deshalb lässt sich auch nicht jedes Arzneimittel eindeutig mit einem Ja oder Nein einordnen. In der Praxis lohnt es sich daher, drei Ebenen auseinanderzuhalten:

  • Inhaltsstoffe: Enthält das fertige Arzneimittel Wirk- oder Hilfsstoffe tierischen Ursprungs?
  • Herstellung: Wurden tierische Stoffe während der Produktion eingesetzt, auch wenn sie im fertigen Medikament nicht mehr enthalten sind?
  • Tierversuche: Wurden der Wirkstoff oder das Arzneimittel im Rahmen seiner Entwicklung an Tieren untersucht?

Ein Präparat kann also beispielsweise ohne tierische Bestandteile in der fertigen Tablette auskommen, ohne deshalb zwangsläufig eine vollständig tierfreie Entwicklungsgeschichte zu haben.

Ein Blick in die Packungsbeilage hilft – aber nicht immer vollständig

Für Fertigarzneimittel schreibt § 11 Arzneimittelgesetz vor, dass die Gebrauchsinformation die vollständige qualitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen und sonstigen Bestandteilen enthalten muss. Das ist eine wichtige Informationsquelle: Wer beispielsweise Gelatine oder Lactose vermeiden möchte, findet diese Stoffe normalerweise unter „Die sonstigen Bestandteile sind …“.

Der Haken: Die Bezeichnung eines Stoffes verrät nicht unbedingt seine Quelle. Ein gutes Beispiel ist Magnesiumstearat. Die dafür benötigte Stearinsäure kann aus pflanzlichen Fetten, aber grundsätzlich auch aus tierischen Fetten gewonnen werden. Aus der bloßen Angabe „Magnesiumstearat“ lässt sich deshalb nicht in jedem Fall erkennen, welche Ausgangsstoffe verwendet wurden. In solchen Fällen kann eine Herstellerinformation oder eine gezielte Anfrage notwendig sein.

Tierisches steckt nicht nur in Gelatinekapseln

Gelatine ist vermutlich der bekannteste tierische Hilfsstoff. Pharmazeutisch wird sie beispielsweise für Hart- und Weichkapseln oder für bestimmte Überzüge verwendet. Sie wird aus kollagenreichem tierischem Gewebe gewonnen und ist damit nicht vegan. Als Alternative kommen bei Hartkapseln beispielsweise Hüllen auf Basis von Cellulosederivaten wie Hydroxypropylmethylcellulose, kurz HPMC, infrage.

Doch die Liste möglicher tierischer Bestandteile ist länger. Lactose stammt aus Milch. Bienenwachs wird als Überzugs- oder Hilfsstoff eingesetzt. Schellack wird von Lackschildläusen gebildet, der Farbstoff Karmin aus Cochenilleschildläusen gewonnen. Wollwachs beziehungsweise Lanolin stammt aus Schafwolle und wird unter anderem in halbfesten Zubereitungen eingesetzt. Beim bereits erwähnten Magnesiumstearat hängt die Beurteilung dagegen vom verwendeten Ausgangsmaterial ab.

Das zeigt einen entscheidenden Unterschied: Manche Stoffe sind eindeutig tierisch, bei anderen muss ihre Herkunft für das konkrete Präparat geprüft werden.

Auch Wirkstoffe können vom Tier stammen

Nicht nur Hilfsstoffe sind relevant. Einige Arzneistoffe selbst werden aus tierischem Material gewonnen. Ein bekanntes Beispiel ist Heparin, das in gängigen Arzneimitteln aus Schweinedarmschleimhaut gewonnen wird. Pankreatin mit Verdauungsenzymen stammt vor allem aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen.

Auch bei scheinbar unspektakulären Vitaminen lohnt sich ein zweiter Blick. Vitamin D3 beziehungsweise Colecalciferol wird häufig aus Wollwachs gewonnen. Inzwischen existieren allerdings auch nicht tierische Herstellungswege beziehungsweise Rohstoffe, beispielsweise auf Basis von Flechten. Bei Omega-3-Fettsäuren können wiederum Fischöl oder alternativ Mikroalgen als Quelle dienen.

Nicht der Name des Wirkstoffs allein entscheidet also darüber, ob ein bestimmtes Produkt vegan sein kann. Entscheidend ist das konkrete Präparat und seine Herstellung.

Pflanzliches Arzneimittel bedeutet nicht automatisch vegan

Ein Phytopharmakon mit Baldrian, Johanniskraut oder einem anderen pflanzlichen Wirkstoff klingt zunächst eindeutig tierfrei. Trotzdem kann eine pflanzliche Tablette beispielsweise Lactose enthalten oder mit einem nicht veganen Überzug versehen sein. Auch während der Herstellung können Hilfsstoffe eingesetzt werden, die im fertigen Arzneimittel nicht mehr enthalten sind.

Deshalb gilt: „pflanzlich“ beschreibt zunächst den Arzneistoff beziehungsweise dessen Ursprung – nicht automatisch das komplette Arzneimittel.

Umgekehrt kann ein synthetisch hergestellter Wirkstoff durchaus Bestandteil eines Präparats sein, dessen fertige Zusammensetzung ohne tierische Inhaltsstoffe auskommt. Begriffe wie „pflanzlich“, „natürlich“, „vegetarisch“ und „vegan“ sollten daher nicht gleichgesetzt werden.

Was ist mit Tierversuchen?

Wer „vegan“ auch als „niemals mit Tierversuchen in Berührung gekommen“ definiert, stößt bei Arzneimitteln schnell an praktische Grenzen: Selbst wenn z. B. ein aktuelles Generikum ohne neue Tierstudien zugelassen wurde, basiert der verwendete Arzneistoff möglicherweise auf einer Entwicklungsgeschichte, in der Tierversuche eine Rolle gespielt haben.

Bei der Arzneimittelentwicklung sind pharmakologische und toxikologische Untersuchungen Bestandteil der Zulassungsanforderungen. Ein Teil der regulatorisch geforderten Untersuchungen wurde und wird dabei mit Tieren durchgeführt. Gleichzeitig gilt sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene das sogenannte 3R-Prinzip: Tierversuche sollen, wo möglich, ersetzt, ihre Zahl reduziert und die Belastung der eingesetzten Tiere vermindert werden. Neue Verfahren wie Zellmodelle oder computergestützte Methoden können in geeigneten Bereichen Tierstudien ersetzen oder reduzieren. Auch das deutsche Tierschutzgesetz verlangt, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Damit wäre die Aussage „Jedes Arzneimittel muss heute zwingend komplett neu an Tieren getestet werden“ falsch. (Quelle: Gesetze im Internet)

Für die Zulassung beispielsweise eines klassischen Generikums müssen nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA grundsätzlich nicht erneut die vollständigen toxikologischen und pharmakologischen Untersuchungen des ursprünglichen Referenzarzneimittels eingereicht werden. Der Hersteller greift auf die bereits vorhandene wissenschaftliche Datenbasis des Referenzpräparats zurück und muss unter anderem die Gleichwertigkeit des Generikums nachweisen. (Quelle: European Medicines Agency (EMA)). Gleichwohl werden Tierversuche mit Sicherheit im Verlauf der Arzneimittelentwicklung an irgendeinem Punkt eine Rolle gespielt haben.

Vegane Medikamente: Trend oder weiterhin Nische?

Das Interesse ist keineswegs rein theoretisch. Bei einer forsa-Befragung für den Ernährungsreport 2024 gaben 2 Prozent der Befragten in Deutschland an, vegan zu leben. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung verweist zudem auf Untersuchungen aus den Jahren 2005 bis 2022, in denen je nach Studie zwischen 0 und 3,2 Prozent der Bevölkerung als vegan erfasst wurden und über die Jahre ein Anstieg erkennbar war. (Quelle: IN FORM)

Der Wunsch nach tierfreien Präparaten ist ein klar erkennbarer Trend. Als eigenständige Arzneimittelkategorie bleiben vegane Medikamente jedoch vorerst eine Nische. Dafür fehlen eine einheitliche Definition und eine standardisierte Kennzeichnung, außerdem lässt sich die gesamte Herstellungskette nicht immer anhand der Packungsinformation nachvollziehen.

Besonders groß ist die Auswahl häufig dort, wo Hersteller Produkte gezielt für diese Zielgruppe entwickeln – etwa bei bestimmten Vitaminpräparaten oder anderen Produkten zur Selbstmedikation. Dabei ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig: Viele als „vegan“ beworbene Vitamin-, Mineralstoff- oder Pflanzenpräparate sind Nahrungsergänzungsmittel und keine Arzneimittel. Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel und durchlaufen nicht das Zulassungsverfahren für Arzneimittel. Ein Vegan-Siegel sagt daher nichts darüber aus, ob ein Produkt als Arzneimittel auf Wirksamkeit, Qualität und Nutzen-Risiko-Verhältnis geprüft wurde. (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung)

So findet Ihre Apotheke eine vegane Alternative

Die Suche beginnt deshalb nicht mit der Frage „Gibt es diesen Wirkstoff vegan?“, sondern besser mit dem konkreten Präparat.

In der Apotheke können wir zunächst Wirkstoffe und Hilfsstoffe verschiedener Produkte vergleichen. Ist die Herkunft eines Bestandteils nicht eindeutig, können zusätzliche Herstellerinformationen herangezogen oder beim pharmazeutischen Unternehmen angefragt werden. Manchmal genügt bereits eine andere Darreichungsform: Eine Gelatinekapsel kann beispielsweise einen Wirkstoff enthalten, der auch als Tablette oder in einer anderen Kapselhülle erhältlich ist. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede andere Arzneiform medizinisch gleichwertig oder austauschbar ist.

Gerade bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gilt deshalb: Bitte Medikamente nicht eigenmächtig absetzen oder austauschen. Entscheidend bleiben Wirksamkeit, Verträglichkeit, Dosierung und eine sichere Versorgung. Gibt es eine geeignete tierfreie Alternative, können Apotheke und gegebenenfalls behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt gemeinsam prüfen, ob ein Wechsel medizinisch sinnvoll möglich ist. Auch wer streng vegan leben möchte, sollte bei schweren Erkrankungen oder Notfällen Ausnahmen zuzulassen, um eventuelle gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Vegane Medikamente kurz & knapp

Vegane Arzneimittel sind mehr als ein kurzfristiger Lifestyle-Trend. Mit einer wachsenden Zahl vegan lebender Menschen steigt nachvollziehbar auch der Wunsch, Medikamente und Gesundheitsprodukte an den eigenen ethischen Entscheidungen auszurichten. Gleichzeitig zeigt sich gerade bei Arzneimitteln, wie komplex der Begriff „vegan“ werden kann.

Gelatine, Lactose, Bienenwachs oder Schellack lassen sich vergleichsweise leicht erkennen. Schwieriger wird es bei Stoffen wie Magnesiumstearat, deren Ausgangsmaterial variieren kann, oder bei Herstellungsschritten, die aus der normalen Packungsbeilage nicht ersichtlich sind. Noch einmal getrennt davon muss die Frage nach Tierversuchen betrachtet werden. Bei vielen Beschwerden und Wirkstoffen gibt es heute unterschiedliche Präparate, Hersteller und Darreichungsformen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung.

Fragen Sie uns in Ihrer Apotheke Nova Eventis . Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Bestandteile Ihr Medikament enthält, recherchieren bei Bedarf die Herkunft von Hilfsstoffen und suchen nach einer medizinisch geeigneten Alternative. Denn bei veganen Arzneimitteln gilt besonders: Nicht nach dem Etikett entscheiden – sondern genau hinschauen.

FAQ: Häufige Fragen zu veganen Medikamenten

Gibt es Medikamente, die offiziell als vegan gekennzeichnet sind?

Einzelne Hersteller bewerben Produkte als vegan. Eine einheitliche gesetzliche Arzneimittelkategorie beziehungsweise amtliche Standardkennzeichnung für „vegane Arzneimittel“ gibt es jedoch nicht. Deshalb sollte immer geprüft werden, worauf sich die Herstellerangabe konkret bezieht.

Welche tierischen Inhaltsstoffe kommen in Medikamenten häufig vor?

Typische Beispiele sind Gelatine, Lactose, Bienenwachs, Schellack und Wollwachs. Bei Magnesiumstearat kann die Ausgangsquelle pflanzlich oder tierisch sein. Auch einzelne Wirkstoffe wie Pankreatin oder Heparin können tierischen Ursprungs sein.

Sind pflanzliche Medikamente automatisch vegan?

Nein. Ein pflanzlicher Wirkstoff kann beispielsweise in einer Gelatinekapsel stecken oder zusammen mit Lactose beziehungsweise anderen tierischen Hilfsstoffen verarbeitet sein. Deshalb muss das gesamte Präparat betrachtet werden.

Sind vegane Medikamente automatisch ohne Tierversuche entwickelt worden?

Nein. Tierische Inhaltsstoffe und Tierversuche sind zwei unterschiedliche Fragen. In der Arzneimittelentwicklung spielen nichtklinische Sicherheitsprüfungen eine Rolle, für die teilweise Tiere verwendet werden. Gleichzeitig werden Tierversuche zunehmend durch alternative Methoden ersetzt oder reduziert. Bei klassischen Generika müssen außerdem nicht sämtliche toxikologischen und pharmakologischen Untersuchungen des Originalwirkstoffs wiederholt werden.

Kann meine Apotheke eine vegane Alternative zu meinem Medikament finden?

Oft lässt sich zumindest prüfen, ob Präparate mit anderen Hilfsstoffen oder Darreichungsformen erhältlich sind. Ob ein Wechsel tatsächlich möglich und medizinisch sinnvoll ist, hängt jedoch vom Wirkstoff, der Dosierung, der Arzneiform und Ihrer individuellen Therapie ab. Verschreibungspflichtige Medikamente sollten deshalb niemals eigenständig ausgetauscht oder abgesetzt werden.

Sagen Sie uns, was „vegan“ für Sie bedeutet

Für eine gezielte Beratung hilft eine kurze Priorisierung. Möchten Sie vor allem Gelatine und andere tierische Bestandteile im fertigen Medikament vermeiden? Soll auch der Ursprung schwer einzuordnender Hilfsstoffe geprüft werden? Oder ist Ihnen zusätzlich der Herstellungsprozess wichtig? Nennen Sie uns den exakten Präparate-Namen, Hersteller und möglichst die Pharmazentralnummer (PZN). So können wir genau dieses Produkt prüfen und nach geeigneten Alternativen suchen.


Verfasst und geprüft von der APOVENA Fachredaktion in Zusammenarbeit mit der Apotheke Nova Eventis in Leuna OT Günthersdorf . Stand 09/2026. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung in einer Arztpraxis oder Apotheke.

Für eine persönliche Beratung kommen Sie einfach bei uns in der Apotheke Nova Eventis in Leuna OT Günthersdorf vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und helfen Ihnen gerne weiter.

Hagen Domke,

Ihr Apotheker
Ihr Apotheker Hagen Domke

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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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